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Innen- oder Außenlagerung – was ist die bessere Lösung?

Wohin mit Gefahrstoffen

Rein oder raus? Das ist häufig die Frage, wenn es um sichere und gesetzeskonforme, aber auch effiziente Lagerung von Gefahrstoffen geht. Laut Gesetz gibt es hier viele detaillierte Auflagen, aber auch Handlungsspielraum. Im Folgenden wird auf Grundlage von Praxiserfahrungen dargestellt, nach welchen Kriterien die Entscheidung getroffen werden sollte.

An erster Stelle steht bei dieser Betrachtung die Sicherheit bei der Lagerung der Gefahrstoffe. Der Gesetzgeber erlaubt zwar sowohl die Lagerung im Außenbereich als auch die Lagerung in Innenräumen. Es gibt aber jeweils gesetzliche Bestimmungen, die erfüllt sein müssen. Geregelt sind diese zum Beispiel in der technischen Regel für brennbare Flüssigkeiten TRbF 20 oder in der technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 510. Aber auch andere Gesetze, ­Vorschriften, Verordnungen, Erlasse und Regeln können hier greifen. Neben der ­gesetzeskonformen Lagerung müssen Betriebe ebenso berücksichtigen, in welche Arbeitsprozesse welche Mengen und Arten von Gefahrstoffen integriert sind. Hier helfen die Gefährdungsbeurteilung und ein Gefahrstoffverzeichnis ungemein. Ist die Analyse erfolgt, kann auch die Lagerung effektiv und sicher gestaltet werden.

Entscheidungsprozess

Beim Aufbau oder der Restrukturierung eines Gefahrstofflagers gilt es für einen ­Betrieb zunächst, die Frage nach gesetzeskonformer und gleichzeitig effektiver Lösung für die individuelle Situation herauszufinden. Eine pauschale Empfehlung, ob Innen- oder Außenlagerung die bessere Lösung für das Unternehmen ist, kann nicht ausgesprochen werden. Oft findet sich die individuelle Lösung durch eine ­Beratung im Unternehmen vor Ort, wo im ersten Schritt ermittelt wird, welche Stoffe in welcher Menge gelagert werden. Auch der Arbeitsprozess, in dem die Gefahrstoffe benötigt werden, spielt eine Rolle. So wird zum Beispiel betrachtet, wie flexibel die Gefahrstoffe eingesetzt werden müssen. Wichtig ist, örtliche Gegebenheiten zu inspizieren, um das Platzangebot innen und außen abschätzen zu können. Gemeinsam mit dem Verantwortlichen des Unternehmens oder des betreffenden Bereiches werden dann alle Möglichkeiten dargestellt und gegeneinander abgewogen, bis eine finale Entscheidung getroffen wird.

Außenlagerung im Fokus

Die Außenlagerung von Gefahrstoffen ist dann die bessere Alternative, wenn zum Beispiel die täglich benötigte Menge sehr groß ist. Innen ist dann schlichtweg nicht ausreichend Platz. Lagert man brennbare Flüssigkeiten außen, muss beispielsweise um die Lagerstätte ein Sicherheitsbereich eingerichtet werden. Der Radius ist dabei abhängig von der gelagerten Menge. So sind z. B. bei einer Lagermenge größer als 1.000 Liter 10 Meter einzuhalten. Innerhalb dieser Zone dürfen sich keine Gebäude, elektrischen Anlagen oder Durchgänge ­befinden. Wenn für die Einhaltung dieser Ex-Zonen kein Platz ist, sollte man alter­nativ den Einsatz z. B. von F90 Containern im Außenbereich diskutieren. Ein Sicherheitsbereich ist dann nicht mehr verpflichtend. F90 bedeutet, dass die Container nach dem Gesetz so genannte Brandschutzlager darstellen. Sollte ein Feuer ausbrechen, geht vom Lagercontainer und dessen Inhalt für mindestens 90 Minuten keine Gefahr mehr aus. Nachteil bei der Außenlagerung ist, dass Mitarbeiter hier die Gefahrstoffe regelmäßig von außen zum Einsatzort transportieren müssen. Zeit ist aber Geld und dieser Transport birgt auch ein potenzielles Sicherheitsrisiko. Nicht selten ist bei Besuchen in Betrieben vor Ort zu erfahren, dass sich bei den Mitarbeitern gefährliche Neben-Lager am Arbeitsplatz bilden. Die Argumente dafür sind vielfältig – „Heute ist es kalt…“ oder „Ich habe noch so viel zu erledigen…“ sind beispielsweise Entschuldigungen dafür, dass der Weg zum Außenlager nicht möglich ist.

Innenlagerung im Fokus

Wollen Betriebe sicher innen lagern, gibt es zwei Möglichkeiten. Die erste ist ein spezieller Gefahrstofflagerraum. Dieser muss bestimmte Auflagen erfüllen, z. B. spezielle ex-geschützte Beleuchtung und Lüftung oder diverse architektonische Anforderungen. Unter anderem muss der Raum fensterlos sein, Wände und Türen eine definierte Feuerwiderstandsfähigkeit besitzen. Diese Anforderungen sind bei Betrachtung des Platzbedarfs nicht für jeden Betrieb möglich.

Sobald räumliche Gegebenheiten vor Ort und zu lagernde Menge es zulassen, sind bei der Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten oder Druckgasen Typ 90 bzw. Typ G90 Sicherheitsschränke gemäß der europäischen Norm 14470 zu empfehlen. Sie sind laut Gesetz gleichwertig zu einem Gefahrstofflagerraum. Ihr großer Vorteil besteht darin, dass die Lagerung direkt am Arbeitsplatz erfolgen kann. Der jeweilige Stoff ist immer griffbereit und trotzdem ­gesetzeskonform und sicher aufgehoben. Es ist nicht notwendig, separate, brandgeschützte Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen. Außerdem sind die Schränke flexibel einsetzbar und bringen sämtliche notwendigen Zulassungen bereits mit. Der Anwender muss hier dann noch prüfen, ob er den Schrank mit einer technischen Abluftanlage kombinieren und betreiben muss. Auch hier gibt es mehrere Möglichkeiten.

Fazit

Generell empfiehlt es sich für Betriebe, sämtliche Alternativen zur Gefahrstofflagerung zu kennen und abzuwägen, worin die individuell beste Lösung besteht. Die sicherste und effektivste Variante ergibt sich dabei aus der Kombination von gesetzlichen Auflagen, technischen Möglichkeiten und den jeweiligen Gegebenheiten vor Ort.

Damit sicher auch sicher bleibt – wie wichtig ­regelmäßige Überprüfung an sicherheitstechnischen Anlagen wie Sicherheitsschränken ist, führt ein Folgebeitrag in chemie&more aus.


Sicherheitsschrank zur Innenlagerung von brennbaren Flüssigkeiten

Foto: © panthermedia | gualtiero boffi

Stichwörter:
gesetzeskonforme Gefahrenstoffe, Außenlagerung, Innenlagerung,

C&M 4 / 2012

Diese Artikel wurden veröffentlicht in Ausgabe C&M 4 / 2012.
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